26. März 2020

EKA-Kurse mit IHK-Abschluss jetzt mit Anspruch auf Bildungsurlaub

Allgemein

Gute Nachrichten für Interessenten der Kurse Eventmanager Hochzeit (IHK) und Guide für Naturerleben und Waldbaden (IHK) in Thüringen und dem Saarland

Diese beiden EKA-Kurse mit IHK-Zertifikat wurden vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport für die sogenannte Bildungsfreistellung anerkannt. Damit hat sich die Qualität unserer Kurse durch die Anerkennung von höchster Ebene weiter bestätigt. Das macht uns stolz und wir freuen uns, diese Vorteile an unsere Teilnehmer weitergeben zu können.

Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

1. Was umfasst der Anspruch auf Bildungsfreistellung?

2. Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

3. Was ist mit den Kosten?

4. Wo erhalte ich Informationen zu den Inhalten und Kosten der Bildungsveranstaltungen?

5. Kann auch für ehrenamtliche Tätigkeiten Bildungsfreistellung gewährt werden?

6. Kann Bildungsfreistellung auch für Abend- oder Wochenendveranstaltungen gewährt werden?

7. Kann der Anspruch auf Bildungsfreistellung ins nächste Jahr übertragen werden?

8. Ist Bildungsfreistellung in Thüringen zu beantragen, wenn sich der Sitz des Trägers der Bildungsveranstaltung in einem anderen Land befindet?

9. Kann Bildungsfreistellung auch für Prüfungen und zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden?

10. Welche Veranstaltungen sind von Bildungsfreistellung ausgeschlossen?

11. Kann ein Antrag auf Bildungsfreistellung abgelehnt werden?

12. Können andere Freistellungen angerechnet werden?

Hier werden Ihre Fragen beantwortet: https://www.bildungsfreistellung.de/fragen-antworten/arbeitnehmer-arbeitgeber/#c3

Das Saarland erkennt die Bildungsfreistellung anderer Bundesländer an, in allen anderen Ländern gelten eigene Regeln, die Sie hier nachlesen können.

Kontakt:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:00 – 11:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr

Servicetelefon: 0361 39 601 930

E-Mail: Info.Bildungsfreistellung@tmbjs.thueringen.de